Weihnachtlicher Gerichtssieg bringt Freude für deutsche Gartencenter

Weihnachtlicher Gerichtssieg bringt Freude für deutsche Gartencenter

In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Gartencenter neben Blumen und Pflanzen auch Dekorationen, einschließlich Weihnachtsdekorationen, sonntags verkaufen. Zu diesem Schluss kam der Bundesgerichtshof in Deutschland am Donnerstag. Dieses Urteil fällt inmitten einer Debatte über die Handelsgesetze des Landes, insbesondere darüber, welche Waren Einzelhändler an Sonntagen anbieten dürfen. Ein Netzwerk von Gartencentern in NRW hatte vor zwei Jahren eine Unterlassungsaufforderung erhalten, weil es sonntags Glasornamente, Zimtstangen, künstliche Tannenzweige und andere Weihnachtsdekorationen zusätzlich zu seinem Hauptsortiment verkauft hatte. Die Wettbewerbsbehörde sah dies als unfair an, da sich die Händler dadurch einen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschaffen würden.

Weihnachtsumsätze gesichert

Da regionale Gerichte in NRW unterschiedliche Entscheidungen zu Sonntagsverkäufen getroffen hatten, klärte der Bundesgerichtshof letzte Woche die Situation. Sowohl das Landgericht Bochum als auch das Oberlandesgericht Hamm hatten zuvor die Klage der Wettbewerbsbehörde gegen die Dekorationsartikel abgewiesen. Laut NRW-Gesetz dürfen bestimmte Geschäfte, wie Bäckereien, Zeitungskioske und Blumenläden, sonntags für fünf Stunden öffnen. Diese dürfen sowohl Kernprodukte als auch verwandte Artikel verkaufen. Weihnachtsdekorationen gelten laut Bundesgerichtshof als verwandte Waren für Gartencenter. Sie dürfen sonntags verkauft werden, da sie gut zu den Hauptprodukten wie Weihnachtsbäumen passen.

Gerichtsentscheidung sorgt für Feierlaune

Die Handelsgesetze des Landes werden von Kritikern als zu streng angesehen. Die deutsche Verfassung schützt jedoch den Sonntag als Ruhetag, was die Grundlage für die Einkaufssperren bildet. Die Supermarktkette Tegut musste dieses Jahr Schlagzeilen machen, als sie sonntags schließen musste, obwohl sie Selbstbedienungskassen einsetzte.

Ein saisonaler Erfolg für Händler

Das Urteil bringt Erleichterung für Gartencenter und sichert zusätzliche Einnahmen während der Weihnachtssaison. Es verdeutlicht auch die Notwendigkeit, das Handelsrecht zu modernisieren, um der aktuellen wirtschaftlichen Lage in Deutschland gerecht zu werden.