Der Internationale Gerichtshof (IGH) tritt in eine weitere politisch hochbrisante Phase des IGH Deutschland Nicaragua Gaza Völkermordverfahrens ein. Deutschland wird die Klage Nicaraguas mit sogenannten Vorfragen zur Zuständigkeit und Zulässigkeit angreifen. Die Anhörungen sind für September 2026 angesetzt. Dabei geht es zunächst nicht um die Frage, ob im Gazastreifen ein Völkermord stattgefunden hat, sondern darum, ob der Internationale Gerichtshof den Fall gegen Deutschland überhaupt verhandeln darf.
Die besondere Bedeutung des Verfahrens liegt darin, dass die rechtliche und politische Debatte über den Gazakrieg über Israel hinaus auf das Verhalten eines Drittstaates ausgeweitet wird. Nicaragua wirft Deutschland vor, mutmaßliche Verstöße im Gazastreifen durch Waffenlieferungen, politische Unterstützung und weitere Hilfsleistungen ermöglicht zu haben. Deutschland hält die Klage dagegen für rechtlich unbegründet, sachlich nicht haltbar und argumentiert, dass sie sich in Wahrheit gegen Israel und nicht gegen Berlin richte.
Ein Verfahren geprägt von der Politik des Gaza-Krieges
Nicaragua reichte seine Klage am 1. März 2024 ein – zu einem Zeitpunkt, als die internationale Kritik am Krieg im Gazastreifen bereits deutlich zunahm und die rechtliche Prüfung externer Unterstützung für Israel immer stärker in den Fokus rückte.
In der Klageschrift wird Deutschland vorgeworfen, gegen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention, den Genfer Konventionen sowie weiteren Normen des humanitären Völkerrechts verstoßen zu haben, indem es das israelische Vorgehen im Gazastreifen unterstützt habe.
Dadurch erhielt das Verfahren sofort erhebliche politische Bedeutung. Nicaragua fordert den Gerichtshof nicht lediglich auf, politische Erklärungen oder diplomatisches Verhalten zu bewerten. Vielmehr soll der IGH materielle Unterstützung – insbesondere militärische Hilfe – als rechtlich relevante Handlung im Zusammenhang mit mutmaßlichem Völkermord einstufen.
Damit berührt das Verfahren eine der schwierigsten Fragen des modernen Völkerrechts: Wann wird die Unterstützung eines Verbündeten zur Beihilfe bei internationalen Kernverbrechen?
Deutschland weist diese Grundannahme entschieden zurück. Bereits in früheren Anhörungen erklärte die Bundesregierung, sie habe „weder direkt noch indirekt gegen die Völkermordkonvention oder das humanitäre Völkerrecht verstoßen“. Diese Aussage bildet bis heute den Kern der deutschen Verteidigung. Berlin bestreitet sowohl die rechtliche Grundlage der Klage als auch die Tatsachen, auf denen Nicaragua seine Vorwürfe stützt.
Was Nicaragua Deutschland vorwirft
Nach Auffassung Nicaraguas „erleichtert Deutschland die Begehung eines Völkermordes“ im Gazastreifen oder komme zumindest seiner Pflicht zur Verhinderung eines Völkermordes nicht nach.
Die Vorwürfe beschränken sich nicht auf Waffenexporte. Nicaragua verweist zudem auf politische und finanzielle Unterstützung Israels sowie auf Deutschlands Entscheidung, die Finanzierung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) nach Vorwürfen gegen einzelne Mitarbeiter infolge der Anschläge vom 7. Oktober 2023 auszusetzen.
Im April 2024 beantragte Nicaragua außerdem einstweilige Maßnahmen beim IGH. Das Land forderte unter anderem, Deutschland solle sämtliche Militärhilfe für Israel einstellen, sicherstellen, dass bereits gelieferte Waffen nicht rechtswidrig eingesetzt werden, und die Zahlungen an UNRWA wieder aufnehmen.
Der Gerichtshof lehnte diesen Antrag am 30. April 2024 ab. Damit wurde das Verfahren jedoch nicht beendet. Die Richter entschieden lediglich, dass die Voraussetzungen für den Erlass einstweiliger Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt seien.
Für Nicaragua reicht staatliche Verantwortung über eine unmittelbare Beteiligung hinaus. Mit der Klage versucht Managua, die Verantwortlichkeit von Staaten auszuweiten, die mutmaßliche Verstöße eines anderen Staates politisch, militärisch oder wirtschaftlich unterstützen. Gerade deshalb stößt das Verfahren in der internationalen Völkerrechtswissenschaft auf großes Interesse.
Deutschlands rechtliche Verteidigung
Deutschlands Verteidigung stützt sich sowohl auf prozessuale als auch auf materielle Argumente.
Zum einen macht Berlin geltend, dass dem IGH die Zuständigkeit fehle. Nach deutscher Auffassung betreffen die eigentlichen Vorwürfe das Verhalten Israels und nicht eine eigenständige Pflichtverletzung Deutschlands. Deshalb sei die Klage in ihrer derzeitigen Form unzulässig.
Zum anderen weist Deutschland sämtliche Anschuldigungen auch inhaltlich zurück.
Während der Anhörungen im Jahr 2024 erklärte die deutsche Prozessbevollmächtigte Tania von Uslar-Gleichen, die Bundesregierung werde
„die Darstellung der Gegenseite richtigstellen“. Deutschland bezeichnete die Klage außerdem als „grob einseitig“.
Der Völkerrechtler Christian Tams erklärte vor den 16 Richtern des Gerichtshofs, die Vorwürfe Nicaraguas seien sowohl tatsächlich als auch rechtlich unbegründet, weil sie letztlich auf einer Bewertung des israelischen Vorgehens beruhten.
Dabei handelt es sich nicht lediglich um prozessuale Argumentation. Deutschland vertritt die Auffassung, Nicaragua versuche, den Gazakrieg indirekt vor dem IGH gegen Deutschland verhandeln zu lassen. Wenn sich die eigentlichen Vorwürfe gegen Israels Militäroperationen richteten, sei Deutschland nicht der richtige Beklagte. Genau deshalb beantragt Berlin nun zunächst die Prüfung von Zuständigkeit und Zulässigkeit, bevor überhaupt über die eigentliche Sache entschieden werden kann.
Warum die Vorfragen so wichtig sind
Die neue Phase begann am 21. Oktober 2025, als Deutschland seine Vorfragen zur Zuständigkeit und Zulässigkeit einreichte. Nach der Verfahrensordnung des IGH wurde dadurch das Hauptverfahren automatisch ausgesetzt, bis über diese Einwände entschieden ist.
Der Gerichtshof hat öffentliche Anhörungen hierzu für den Zeitraum vom 7. bis 10. September 2026 angesetzt.
Diese Verhandlungen werden darüber entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt, eingeschränkt oder bereits an einer prozessualen Hürde scheitert.
Deutschland versucht damit, das Verfahren möglichst früh zu beenden oder zumindest auf rein verfahrensrechtliche Fragen zu beschränken, bevor der Gerichtshof überhaupt prüfen kann, ob deutsche Unterstützung für Israel eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit begründen könnte.
Die Entscheidung des IGH über den Zeitplan für Deutschlands Vorfragen macht deutlich, dass das Verfahren zwar weiterhin anhängig, jedoch derzeit auf die Zuständigkeitsfrage beschränkt ist. Gerade in Verfahren über Völkermord oder mögliche Beihilfe spielen solche prozessualen Vorfragen häufig eine entscheidende Rolle. Wird die Zuständigkeit verneint, kommt es niemals zu einer inhaltlichen Prüfung der Vorwürfe.
Die weiterreichende rechtliche Bedeutung
Der Fall ist von besonderer Bedeutung, weil er drei besonders kontroverse Themen miteinander verbindet: den Krieg im Gazastreifen, das Völkerstrafrecht zum Völkermord sowie die Verantwortung eines Staates für die Unterstützung militärischer Maßnahmen eines anderen Staates.
Zugleich steht das Verfahren im Zusammenhang mit weiteren IGH-Verfahren zum Nahostkonflikt, insbesondere der von Südafrika gegen Israel erhobenen Klage.
Dadurch erhält das Verfahren Nicaraguas eine strategische Dimension. Sollte der Gerichtshof Klagen gegen Deutschland wegen seiner Unterstützung Israels grundsätzlich zulassen, könnten künftig auch andere Staaten wegen Waffenlieferungen, Geheimdienstunterstützung oder politischer Rückendeckung für mutmaßliche Kriegsverbrechen verklagt werden.
Bereits das laufende Verfahren zeigt, dass das internationale Recht zunehmend nicht nur das Verhalten unmittelbarer Konfliktparteien untersucht, sondern auch die Rolle unterstützender Staaten.
Deutschland verteidigt deshalb nicht allein seine bilateralen Beziehungen zu Israel. Berlin versucht zugleich, eine mögliche Ausweitung der völkerrechtlichen Haftung für Staaten zu verhindern, die Verbündete während bewaffneter Konflikte unterstützen.
Nicaragua verfolgt hingegen eine weitreichendere Theorie staatlicher Verantwortlichkeit. Danach schützt die räumliche Distanz zum Kriegsgeschehen einen unterstützenden Staat nicht vor einer möglichen Mitverantwortung, wenn seine Hilfe mutmaßlich rechtswidrige Handlungen ermöglicht oder aufrechterhält.
Was bisher geschah
Das Verfahren hat bereits eine wichtige gerichtliche Entscheidung hervorgebracht.
Am 30. April 2024 lehnte der Internationale Gerichtshof den Antrag Nicaraguas auf einstweilige Maßnahmen ab. Damit sah das Gericht zu diesem Zeitpunkt keine ausreichende Grundlage, Deutschland kurzfristig zu Einschränkungen seines Verhaltens zu verpflichten.
Die Anhörungen im April 2024 waren von ungewöhnlich scharfen gegenseitigen Vorwürfen geprägt.
Während Deutschland erklärte, Nicaragua übergehe sowohl die tatsächlichen Umstände als auch die Rechtslage, warf Managua Berlin vor, sich durch militärische Unterstützung und seine Haltung gegenüber UNRWA an einem mutmaßlichen Völkermord mitschuldig zu machen.
Die öffentliche Auseinandersetzung machte deutlich, dass sich das Verfahren ebenso sehr um die rechtliche Einordnung wie um den Krieg im Gazastreifen selbst dreht.
Der vollständige Titel des Verfahrens lautet:
„Mutmaßliche Verstöße gegen bestimmte internationale Verpflichtungen in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet (Nicaragua gegen Deutschland)“.
Bereits diese Bezeichnung zeigt, dass sich die Klage nicht ausschließlich auf den Gazastreifen bezieht, sondern auf Deutschlands mutmaßliches Verhalten im gesamten besetzten palästinensischen Gebiet – auch wenn Gaza politisch und medial im Mittelpunkt steht.
Worauf nun zu achten ist
Die Anhörungen im September 2026 werden sich voraussichtlich darauf konzentrieren, ob Nicaragua seine Klage ausreichend auf die Zuständigkeit des IGH gestützt hat und ob Deutschland überhaupt der richtige Beklagte für die behaupteten Rechtsverletzungen ist.
Sollte der Gerichtshof Deutschlands Einwände akzeptieren, könnte das Verfahren enden, ohne dass jemals über die eigentlichen Vorwürfe entschieden wird.
Lehnt der IGH die Einwände hingegen ab, würde das Verfahren in eine wesentlich sensiblere Phase eintreten. Dann müssten Beweise, rechtliche Maßstäbe und die mögliche Verantwortlichkeit Deutschlands umfassend geprüft werden.
Unabhängig vom Ausgang gilt das Verfahren bereits jetzt als Präzedenzfall für die Frage, wie das internationale Recht die Unterstützung eines Staates für einen militärischen Verbündeten im Zusammenhang mit mutmaßlichem Völkermord bewertet.
Deutschland hält weiterhin an seiner zentralen Position fest: Es habe weder direkt noch indirekt gegen das Völkerrecht verstoßen.
Nicaragua vertritt dagegen die gegenteilige Auffassung: Auch die Unterstützung mächtiger Staaten könne Teil eines Systems werden, das mutmaßliche Gräueltaten ermögliche.
Der Internationale Gerichtshof muss nun zunächst entscheiden, ob diese Argumentation überhaupt vor Gericht verhandelt werden darf.