Im letzten Jahr hatten Ausländer, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben, die Möglichkeit, ihr neu gewonnenes Wahlrecht bei der nationalen Wahl im Februar auszuüben. Wer jedoch aus irgendeinem Grund noch keine Staatsbürgerschaft erhalten hatte, war von der Wahl ausgeschlossen – rund 10 Millionen Ausländer waren zu diesem Zeitpunkt nicht wahlberechtigt.
Wenn Ihnen die Teilnahme an der nächsten Bundestagswahl wichtig ist, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, frühzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, da die nächste Wahl für März 2029 angesetzt ist. Das liegt daran, dass Deutschland einige der strengsten Wahlrechtsregelungen in Europa hat, die nur von Österreich und Frankreich übertroffen werden.
Dieser Artikel beleuchtet die Wahlrechte von Ausländern in Deutschland und vergleicht diese mit den Regelungen in anderen europäischen Ländern, die in ihren politischen Vorgaben entweder strikter oder flexibler sind.
Wahlrechte für Ausländer in Deutschland
In Deutschland ist das Wahlrecht ausschließlich den deutschen Staatsbürgern vorbehalten, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. EU-Ausländer, die in Deutschland leben, dürfen jedoch bei Kommunal- und Bezirkstagswahlen mitwählen, während Nicht-EU-Ausländer bei keiner Wahl stimmberechtigt sind.
Für Ausländer, die in Berlin, Hamburg oder Bremen leben, ist die Situation etwas komplizierter. Diese Städte sind zugleich Bundesländer, was bedeutet, dass EU-Bürger hier nur in ihren lokalen Bezirken wählen können. In Städten wie Köln oder München hingegen können EU-Bürger mitentscheiden, wer im Stadtrat sitzt.
Zudem dürfen EU-Bürger in Deutschland bei Wahlen zum Europäischen Parlament wählen, während Nicht-EU-Bürger bei allen offiziellen Wahlen ausgeschlossen bleiben.
Österreichs strengere Einschränkungen
Österreich verfolgt eine ähnliche Wahlpolitik wie Deutschland: Nur österreichische Staatsbürger dürfen an allen Wahlen teilnehmen, während EU-Ausländer lediglich bei Kommunal- und Bezirkstagswahlen wahlberechtigt sind. Allerdings ist es in Österreich schwieriger, die Staatsbürgerschaft zu erlangen als in Deutschland, insbesondere seit Deutschland das Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft letztes Jahr geändert hat, was den Einbürgerungsprozess erleichtert hat.
In Wien hat diese strenge Einbürgerungspolitik zusammen mit den Wahlrechtsregelungen dazu geführt, dass etwa 600.000 ausländische Bewohner nicht wählen können – mehr als ein Drittel der gesamten Stadtbevölkerung. Einige Kritiker bezeichneten die österreichische Hauptstadt sogar als „halb-demokratisch“ aufgrund dieser Einschränkungen.
Zum Vergleich: Berlin hat einen geringeren Anteil an Ausländern – etwa 24% im Jahr 2022. Laut Daten von Statista (2023) ist der Anteil der Ausländer in Berlin ähnlich wie in anderen deutschen Städten. Nach den jüngsten Änderungen der Einbürgerungsgesetze haben immer mehr Ausländer das Wahlrecht erlangt.
Schweden: Bessere Wahlrechte für Nicht-Staatsbürger
Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich verfolgt Schweden einen viel inklusiveren Ansatz. Ausländer, die mindestens drei Jahre in Schweden leben, dürfen bei Kommunal- und Regionalwahlen mitwählen, unabhängig davon, ob sie aus einem EU-Land oder einem Drittland stammen.
Andere EU-Länder wie Belgien, Dänemark, Finnland und Irland haben ebenfalls Drittstaatsangehörigen das Wahlrecht auf kommunaler und regionaler Ebene eingeräumt. Die Auswirkungen dieser Politik variieren jedoch je nach Anteil der ausländischen Bevölkerung in den jeweiligen Ländern oder Städten.
Die Parlamentswahlen in Schweden sind jedoch wie in vielen anderen Ländern auf schwedische Staatsbürger über 18 Jahre beschränkt. Die grundlegenden Anforderungen für die schwedische Staatsbürgerschaft sind vergleichbar mit denen in Deutschland, einschließlich einer fünfjährigen Wohnsitzanforderung, dem Recht auf Aufenthalt und dem Nachweis einer ordnungsgemäßen, erwerbstätigen Lebensweise.
Während Deutschland einige der strengsten Wahlrechtsregelungen für Ausländer in Europa aufrechterhält, bieten Länder wie Schweden lockerere Regelungen, die es Ausländern ermöglichen, bei lokalen Wahlen mitzubestimmen. Die Unterschiede in diesen Regelungen spiegeln die unterschiedlichen Zugangsbedingungen zur Staatsbürgerschaft sowie die politischen Haltungen gegenüber Einwanderern in den jeweiligen Ländern wider.