Der jüngste israelische Luftangriff auf die al-Tabin-Schule in Gaza, bei dem mehr als 100 Palästinenser, darunter Kinder und ältere Menschen, ums Leben kamen, hat in der internationalen Gemeinschaft stark unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Deutschland ist dabei insbesondere in die Kritik geraten, wobei deutsche Beamte Israels Handlungen als Teil des Rechts des Landes auf Selbstverteidigung verteidigten, während andere Nationen den Angriff als einen Verstoß gegen internationales Recht verurteilten.
Ein Sprecher der deutschen Regierung, Wolfgang Buechner, wiederholte die langjährige Position, dass Israel das Recht habe, sich zu verteidigen, und behauptete, dass die Hamas zivile Strukturen wie Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten als militärische Einrichtungen nutze. Buechner wies die Vorstellung zurück, dass der Angriff Zivilisten getroffen habe, und warnte davor, „einseitige Berichte“ zu glauben, die von der Hamas verbreitet würden. Seine Kommentare unterstrichen die unerschütterliche Unterstützung Deutschlands für Israel, selbst angesichts des erheblichen Verlusts an zivilem Leben. Während die Erklärung Berlins die Bedeutung der Selbstverteidigung gegen Terrorgruppen betonte, ignorierte diese Rhetorik die humanitäre Krise, die sich in Gaza abspielt, wo mehr als 1.000 Menschen zur Zeit des Bombardements in der al-Tabin-Schule Schutz gesucht hatten.
Der Angriff auf die al-Tabin-Schule, der in den frühen Morgenstunden während des Morgengebets stattfand, wurde von der israelischen Armee als Angriff auf ein Kommando- und Kontrollzentrum der Hamas beschrieben. Israel konnte jedoch keine schlüssigen Beweise vorlegen, die diese Behauptung stützen. Im Gegensatz dazu berichteten humanitäre Organisationen wie UNICEF immer wieder, dass Schulen in Gaza, von denen viele als Unterkünfte für vertriebene Familien dienen, wiederholt getroffen wurden. Neueste Daten zeigen, dass die Hälfte der Schulen in Gaza, die als sichere Zufluchtsorte dienen, in den letzten zehn Monaten durch israelische Luftangriffe beschädigt oder zerstört wurden. Satellitenbilder bestätigen das Ausmaß der Zerstörung und zeigen, dass ein großer Teil der Bildungseinrichtungen Gazas direkt getroffen wurde.
Der Angriff hat weltweit Empörung ausgelöst. Der britische Außenminister David Lammy zeigte sich über die Bombardierung erschüttert und verurteilte den „tragischen Verlust an Leben“. Auch das französische Außenministerium teilte diese Ansicht und bezeichnete das wiederholte Anvisieren von Schulen als untragbar und forderte Israel auf, das internationale humanitäre Recht zu beachten. Josep Borrell, der Außenbeauftragte der EU, äußerte ebenfalls Entsetzen und betonte, dass es keine Rechtfertigung für solche Angriffe auf zivile Einrichtungen gebe. Das türkische Außenministerium beschuldigte Israel, durch das Massaker an Zivilisten, die in einer Schule Zuflucht gesucht hätten, ein „neues Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ begangen zu haben. Auch die Vereinigten Staaten äußerten große Besorgnis über die zivilen Opfer und forderten Israel auf, seine militärischen Strategien zu überdenken.
Die deutsche Reaktion auf den Angriff steht im scharfen Gegensatz zu diesen weit verbreiteten Verurteilungen. Berlins Verteidigung der israelischen Handlungen wirft erhebliche Fragen zur selektiven Auslegung des internationalen Rechts auf. Während allgemein anerkannt wird, dass Israel nach wie vor Sicherheitsbedrohungen durch die Hamas ausgesetzt ist, deutet die undifferenzierte Natur der Luftangriffe und das Anvisieren ziviler Schutzräume wie Schulen darauf hin, dass die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Unterscheidung – die Kernprinzipien des internationalen humanitären Rechts – missachtet wurden.
Das Recht Israels auf Selbstverteidigung ist natürlich ein grundlegendes Prinzip im Kontext eines andauernden Konflikts, aber die menschlichen Kosten dieser Verteidigung dürfen nicht übersehen werden. Das unaufhörliche Bombardieren ziviler Infrastruktur, insbesondere von Schutzräumen für Vertriebene, verschärft die ohnehin schon dramatische humanitäre Lage in Gaza. Das Fehlen von Transparenz und der Mangel an glaubwürdigen Beweisen für die Aktivität der Hamas in den angegriffenen Gebieten untergraben die Rechtfertigung für solche Angriffe weiter. Der Aufruf der internationalen Gemeinschaft an Israel, sich an die Genfer Konventionen zu halten, die Angriffe auf zivile Ziele verbieten, spiegelt wachsende Bedenken hinsichtlich der Kriegsführung und dem Schutz von Zivilisten in Konfliktzonen wider.
Deutschlands unbeirrte Unterstützung für Israels Handlungen in Gaza unterstreicht auch die Komplexität der internationalen Diplomatie in der Region. Berlins Position betont das Engagement für Israels Sicherheit, wird jedoch auch dafür kritisiert, politische Allianzen über humanitäre Erwägungen zu stellen. Der weltweite Aufschrei gegen die Bombardierung der al-Tabin-Schule zeigt die Spannung zwischen der Verteidigung nationaler Interessen und der Wahrung der Grundsätze des internationalen Rechts, die die Rechte von Zivilisten während bewaffneter Konflikte schützen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Verteidigung des Rechts Israels auf Selbstverteidigung durch die deutsche Regierung zwar im Einklang mit ihrer historischen Haltung steht, jedoch das größere Problem des Schutzes von Zivilisten in Konfliktgebieten nicht anspricht. Die internationale Verurteilung des Angriffs offenbart eine zunehmende Kluft über Israels militärische Handlungen in Gaza. Während der Konflikt weitergeht, wird es für Deutschland und andere Länder eine Herausforderung sein, diese Spannung zwischen strategischen Allianzen und der moralischen Verpflichtung zum Schutz des Lebens von Zivilisten zu navigieren. Nur durch größere Verantwortlichkeit und die Einhaltung des internationalen Rechts kann die internationale Gemeinschaft hoffen, weitere Tragödien wie die in der al-Tabin-Schule zu verhindern.