Mehr als 25 % der Asylbewerber kehren nach einer Überstellung in ein anderes EU-Land gemäß der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland zurück. Diese Regelung besagt, dass das erste EU-Land, das ein Asylbewerber betritt, für dessen Verfahren zuständig ist. Neue Regelungen aus dem EU-Migrationspakt werden dieses System ablösen. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei (Die Linke) lebten im Herbst 2024 mehr als 15.000 Personen, die zuvor unter Dublin III in ein anderes EU-Land gebracht wurden, wieder in Deutschland.
EU-Überstellungen führen zu massiven Rückkehrzahlen
In den Jahren 2023 und 2024 kehrten etwa 4.000 von ihnen nach Deutschland zurück, nachdem sie in andere EU-Länder abgeschoben worden waren. Die meisten Rückkehrer stammten aus Italien (3.300 Personen) und Polen (2.192 Fälle). Nur etwa ein Drittel dieser Personen (5.131) war bis zum 31. Oktober rechtlich verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Viele blieben aufgrund eines „Duldungsstatus“ aus humanitären oder praktischen Gründen, z.B. aufgrund fehlender Reisedokumente oder weiterer Asylanträge. Die größten Rückkehrergruppen kamen aus Russland, Afghanistan und dem Irak. Laut Clara Bünger von der Linkspartei widerlegt die tatsächliche Zahl der Rückkehrer die oft dramatisierende politische Rhetorik rund um Asylsuchende.
Über 15.000 Asylsuchende zurückgeschickt
Das Dublin-System sollte eigentlich „Asyl-Shopping“ verhindern. Mit dem neuen EU-Migrationspakt wird das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) reformiert, um die Last für südliche EU-Staaten zu verringern und die Verantwortung gerechter zu verteilen. Flexible Beiträge wie technische Unterstützung, finanzielle Hilfe und Migration werden gefördert. Ein vereinfachter EU-Umsiedlungsrahmen erlaubt es den Mitgliedstaaten, schutzbedürftige Flüchtlinge freiwillig aus Nicht-EU-Ländern aufzunehmen. Griechenland bleibt eines der Hauptankunftsländer für Asylsuchende, die später nach Deutschland weiterziehen. In den ersten zehn Monaten des Jahres 2024 stellten mindestens 21.110 Menschen einen Asylantrag in Deutschland, nachdem sie zuvor in Griechenland registriert worden waren.
Deutschland reagiert auf EU-Asylüberstellungen
Ein Gericht in Gelsenkirchen erklärte im August 2024 Rückführungen nach Griechenland für „unzumutbar“, da Geflüchtete dort wahrscheinlich weder sichere Unterkünfte noch legale Arbeitsmöglichkeiten oder ausreichende staatliche Unterstützung finden würden. Deutschland hatte bereits 2015 und während der COVID-19-Pandemie 2020 Dublin-Überstellungen für bestimmte Gruppen ausgesetzt. Nach dem Brexit können Personen, deren Asylantrag in einem EU-Land abgelehnt wurde, nun im Vereinigten Königreich einen Antrag stellen, ohne nach dem Dublin-System zurückgeführt zu werden. Viele Geflüchtete in Calais beschrieben die schwierigen Lebensbedingungen in Griechenland, Italien und Zypern als Hauptgrund für ihre Weiterreise nach Großbritannien.
EU-Überstellungen lösen deutsche Maßnahmen aus
Europäische Politiker diskutieren zunehmend über das Problem der Sekundärmigration, bei der Migranten nach Überstellungen in wohlhabendere EU-Staaten wie Deutschland zurückkehren. Unterschiede in den Lebensbedingungen und Asylpolitiken tragen dazu bei. Deutschlands Innenministerin Nancy Faeser traf im Dezember 2024 in Griechenland den Migrationsminister Nikos Panagiotopoulos, um über Migration zu sprechen. Beide betonten die zentrale Rolle Griechenlands im EU-Flüchtlingssystem und die Notwendigkeit, die Grenzsicherheit zu stärken und Sekundärmigration nach Deutschland einzudämmen.