Dänemark hat erhebliche Anpassungen an den Anforderungen für Gehaltsdeklarationen vorgenommen, die Ausländer betreffen, die eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen möchten. Ab dem 1. September 2024 müssen Antragsteller für solche Genehmigungen ihr Gehalt ausschließlich in dänischen Kronen (DKK) angeben. Diese Maßnahme ist Teil der laufenden Bemühungen Dänemarks, den Einwanderungsprozess zu vereinfachen und sicherzustellen, dass die Vergütung ausländischer Arbeitnehmer den dänischen Gehaltsstandards entspricht. Die neue Regelung gilt für alle neuen Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse und markiert eine bedeutende Veränderung in der Bewertung ausländischer Einkommen.
Unter dem aktuellen System müssen Ausländer nachweisen, dass ihre Gehalts- und Arbeitsbedingungen den dänischen Standards entsprechen, um eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten. Zuvor war es möglich, dass Antragsteller ihr Gehalt in einer Fremdwährung angeben, solange das Äquivalent in DKK berechnet werden konnte. Die aktualisierten Vorschriften akzeptieren jedoch keine Gehaltsdeklarationen in anderen Währungen als DKK mehr, um die Bewertung der Gehälter vergleichbarer zu gestalten.
Diese Anpassung zielt darauf ab, die Klarheit und Konsistenz der Gehaltsbewertungen zu verbessern. Durch die ausschließliche Verwendung von DKK können die dänischen Behörden leichter feststellen, ob das Gehalt des Antragstellers mit den Vergütungsniveaus für ähnliche Positionen in Dänemark übereinstimmt. Für Antragsteller, deren Arbeitsvertrag das Gehalt in einer Fremdwährung angibt, muss der Vertrag nun auch den Gehaltsbetrag in DKK enthalten. Dies stellt sicher, dass es keine Unklarheiten bei der Bewertung des Gehalts des Antragstellers und der Einhaltung der nationalen Arbeitsmarktstandards gibt.
Die Anforderung, das Gehalt in DKK anzugeben, gilt für alle Anträge, die ab dem 1. September 2024 eingereicht werden. Dies betrifft sowohl Erstantragsteller als auch Personen, die eine Verlängerung ihrer Genehmigung beantragen. Für Antragsteller, die eine Verlängerung einer bestehenden Genehmigung anstreben, gilt die neue Regel jedoch nicht, wenn die ursprüngliche Genehmigung vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung erteilt wurde. In solchen Fällen wird das in einer Fremdwährung angegebene Gehalt weiterhin akzeptiert, aber zum aktuellen Wechselkurs in DKK umgerechnet. Diese Umrechnung stellt sicher, dass das Gehalt für Verlängerungsanträge den erforderlichen dänischen Standards entspricht.
Es ist wichtig zu beachten, dass Dänemark bereits Anfang 2024 neue Einkommensanforderungen für ausländische Arbeitskräfte eingeführt hat, die ab dem 30. Juni gelten. Für Anträge, die nach diesem Datum eingereicht wurden, wurden die Gehaltsanforderungen gemäß den neuen Gehaltsstatistiken bewertet. Diese frühere Änderung zeigt Dänemarks Engagement, sicherzustellen, dass die Vergütung ausländischer Arbeitskräfte den nationalen Erwartungen entspricht und Ausbeutung oder Unterbezahlung internationaler Arbeitnehmer verhindert wird.
Diese Änderung könnte umfassendere Auswirkungen darauf haben, wie Dänemark ausländische Talente anzieht und bindet. Während sie den Prozess für einige Antragsteller vereinfachen könnte, könnten andere Schwierigkeiten haben, die neuen Anforderungen zu erfüllen. Ausländer, insbesondere solche aus Ländern mit deutlich schwächeren Währungen als der dänischen Krone, könnten es schwieriger finden, die Umrechnung in DKK zu bewältigen, insbesondere wenn die Wechselkurse schwanken. Diese Änderung könnte sich auch auf ausländische Arbeitgeber auswirken, die möglicherweise ihre Verträge anpassen müssen, um den neuen Vorschriften zu entsprechen.
Langfristig scheint das Ziel dieser Änderungen darin zu bestehen, ein vorhersehbareres und transparenteres System für die Bewertung der Gehaltsniveaus ausländischer Arbeitskräfte zu schaffen. Indem sichergestellt wird, dass alle Gehälter in einer einheitlichen Währung angegeben werden, hofft Dänemark, jegliche Verwirrung zu beseitigen, die durch den Vergleich von Gehältern in verschiedenen Währungen entstehen könnte. Dies wird es der dänischen Agentur für internationale Rekrutierung und Integration (SIRI) wahrscheinlich auch erleichtern, zu bewerten, ob die Vergütung ausländischer Arbeitskräfte mit den nationalen Standards übereinstimmt.
Darüber hinaus ist diese Änderung Teil eines breiteren europäischen Trends zur Verschärfung der Vorschriften für den Zugang und die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Viele Länder in der EU, einschließlich Dänemark, legen zunehmend Wert darauf, sicherzustellen, dass ausländische Arbeitskräfte auf eine Weise vergütet werden, die mit den nationalen Arbeitsmarktnormen übereinstimmt. Der Wechsel zu einer einheitlichen Währung für Gehaltsdeklarationen könnte als Modell für andere Länder dienen, die ähnliche Reformen in Erwägung ziehen.
Zusammenfassend ist die Entscheidung Dänemarks, Gehaltsdeklarationen in dänischen Kronen zu verlangen, ein logischer Schritt zur Vereinfachung des Arbeitserlaubnisprozesses und zur Sicherstellung, dass die Vergütung ausländischer Arbeitskräfte den nationalen Standards entspricht. Während diese Änderung für einige Antragsteller Herausforderungen darstellen mag, zielt sie letztendlich darauf ab, ein effizienteres und transparenteres System zur Bewertung von Gehältern und Arbeitserlaubnissen zu schaffen. Die Entscheidung ist ein klares Zeichen für Dänemarks Engagement, die ausländische Arbeitskräfte so zu regulieren, dass dies sowohl den ausländischen Arbeitskräften als auch dem inländischen Arbeitsmarkt zugutekommt.