Deutschlands Versprechen zur Evakuierung Afghanistans Hunderte sitzen weiterhin in Pakistan fest

Deutschlands Versprechen zur Evakuierung Afghanistans: Hunderte sitzen weiterhin in Pakistan fest

Am 15. August 2021, als Taliban-Kämpfer in Kabul einmarschierten und die Islamische Republik Afghanistan zusammenbrach, schloss sich Deutschland den hektischen internationalen Bemühungen an, eigene Staatsbürger und Menschen zu evakuieren, die mit westlichen Streitkräften zusammengearbeitet hatten.

In den darauffolgenden Tagen ging Berlin weiter als viele seiner Verbündeten. Die Bundesregierung versprach nicht nur, deutsche Staatsangehörige auszufliegen, sondern auch afghanische Männer und Frauen in Sicherheit zu bringen, die als Übersetzer, Fahrer, Reinigungskräfte, Ingenieure und Sicherheitskräfte für die Bundeswehr, deutsche Ministerien und Entwicklungsorganisationen gearbeitet hatten.

„Unsere Arbeit geht weiter, bis alle Menschen, für die wir in Afghanistan Verantwortung tragen, in Sicherheit sind“,

erklärte der damalige Außenminister Heiko Maas am 26. August 2021. Damit brachte er eine Haltung zum Ausdruck, die auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel und anderen führenden Politikern vertreten wurde.

Fünf Jahre später liegt dieses Versprechen irgendwo zwischen teilweiser Erfüllung und einem erheblichen politischen Versagen. Mehr als 37.000 Afghanen sind im Rahmen spezieller Aufnahmeprogramme nach Deutschland gelangt – gemessen an jeder Definition eine bedeutende humanitäre Leistung.

Dennoch sitzen Hunderte, wenn nicht sogar mehr als tausend ehemalige Ortskräfte, Frauenrechtsaktivisten, Journalisten, Richter und andere gefährdete Menschen weiterhin in Afghanistan und Pakistan fest. Sie befinden sich zwischen der Herrschaft der Taliban, pakistanischen Abschiebungen und einer sich verändernden deutschen Politik, die die Wege in Sicherheit zunehmend einschränkt.

Die Architektur der Rettung: Programme, Zusagen und Zahlen

Unmittelbar nach der Machtübernahme der Taliban entstand Deutschlands Evakuierungsstruktur aus politischer Dringlichkeit und nicht aus vollständig ausgearbeiteten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Bundesregierung signalisierte schnell, dass Ortskräfte, die für deutsche Institutionen gearbeitet hatten, ebenso wie ihre Familienangehörigen und besonders gefährdete Personen vorrangig aufgenommen werden sollten.

Bis Dezember 2021 berichteten Medien, dass Berlin Anträge zur Umsiedlung von rund 25.000 afghanischen Ortskräften und deren Angehörigen angenommen hatte. Die Mehrheit wartete zu diesem Zeitpunkt jedoch weiterhin auf ihre Evakuierung.

In den folgenden Jahren entwickelte sich daraus ein Flickenteppich verschiedener Programme: spezielle Aufnahmewege für Ortskräfte der Bundeswehr und der Bundesministerien, eine „Menschenrechtsliste“ beziehungsweise Liste besonders gefährdeter Personen für Aktivisten, Journalisten, Frauenrechtlerinnen und Richter sowie sogenannte „Überbrückungsprogramme“ für besonders dringende Fälle, die auf eine endgültige Bearbeitung warteten.

Bis Mitte 2025 zeigten offizielle Zahlen, dass etwa 36.300 Afghanen im Rahmen dieser Programme nach Deutschland gebracht worden waren, darunter fast 20.800 Ortskräfte. Bis Mitte 2026 stieg die Gesamtzahl auf mehr als 37.000.

Doch während diese Zahl wuchs, wuchs auch der Rückstand.

Im Jahr 2022 warteten noch rund 10.000 Afghanen mit einer deutschen Aufnahmezusage auf ihre Ausreise. Anfang 2025 schätzte das Auswärtige Amt, dass sich etwa 2.600 gefährdete Afghanen in Pakistan befanden und auf ihre Umsiedlung nach Deutschland warteten.

Später im selben Jahr bezifferten andere Berichte die Zahl der Menschen mit deutschen Aufnahmeansprüchen, die weiterhin in Pakistan festsaßen, auf mehr als 2.000.

Bis Dezember 2025 erklärte das Innenministerium, dass sich 535 Menschen mit rechtlich verbindlichen Aufnahmezusagen in Pakistan befänden. Die Bundesregierung bemühte sich darum, die meisten von ihnen noch vor Jahresende nach Deutschland zu bringen.

Gleichzeitig berichteten NGOs und investigative Medien, dass etwa 640 Menschen – darunter zahlreiche Frauenrechtsaktivisten, Richter und Journalisten – darüber informiert worden seien, dass ihre Aufnahme gestrichen oder ausgesetzt werde.

Die Wende unter Merz: Von der offenen Tür zum verschlossenen Tor

Der politische Wendepunkt kam nach der deutschen Bundestagswahl im Mai 2025 und der Bildung einer konservativ geführten Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz.

Während die vorherige Regierung moralische Verantwortung und politische Zusagen betont hatte, pochte die neue Führung auf eine strikte Auslegung rechtlicher Verpflichtungen und eine Begrenzung der Aufnahmezahlen.

Im Dezember 2025 bestätigte das Innenministerium, dass die Programme „Menschenrechtsliste“ und „Überbrückungsprogramm“ beendet würden. Die Bundesregierung argumentierte, die früheren Zusagen seien nicht rechtlich bindend und könnten daher zurückgenommen werden.

Die Auswirkungen waren unmittelbar und drastisch.

Rund 640 Menschen, von denen viele bereits nach Pakistan geflohen waren, erhielten Mitteilungen, dass

„kein politisches Interesse mehr an ihrer Aufnahme“

in Deutschland bestehe.

Innenminister Alexander Dobrindt machte deutlich, dass nur Personen mit „rechtlich verbindlichen“ Aufnahmezusagen aufgenommen würden. Nach einer internen Zählung galt dies lediglich für 90 von 220 Ortskräften, die noch auf ihre Evakuierung warteten.

Die Botschaft aus Berlin war eindeutig: Die Ära einer umfassenden, politisch begründeten Aufnahme gefährdeter Afghanen war vorbei.

Um die Ausreise zu beschleunigen und die Zahl der offenen Fälle zu reduzieren, führte das Auswärtige Amt zudem finanzielle Anreize ein.

Afghanen mit Aussicht auf eine Aufnahme wurden bis zu 2.500 Euro angeboten, wenn sie auf eine Umsiedlung nach Deutschland vor ihrer Ausreise verzichteten. Bis zu 10.000 Euro konnten diejenigen erhalten, die sich für eine Rückkehr nach Afghanistan oder einen Umzug in ein Drittland entschieden, ergänzt durch zeitlich begrenzte Unterstützung.

Berichten zufolge nahmen etwa 300 Menschen diese Angebote an und gaben damit ihren Weg nach Deutschland auf.

Für einige war das Geld eine dringend benötigte Unterstützung angesichts schwindender Ersparnisse und wachsender Unsicherheit. Für andere war es eine bittere Bestätigung dafür, dass das einstige Sicherheitsversprechen inzwischen verhandelbar geworden war.

Leben im Schwebezustand: Pakistans Abschiebungen und der Schatten der Taliban

Für diejenigen, die weiterhin warten, ist der Alltag von Unsicherheit und Angst geprägt.

In Pakistan leben viele gestrandete Afghanen unter der ständigen Gefahr von Festnahme und Abschiebung. Sie können häufig nicht legal arbeiten und haben Schwierigkeiten, ihre Kinder zur Schule zu schicken.

NGOs berichten, dass etwa 70 bis 75 Prozent der noch wartenden Personen Frauen und Kinder sind. Sie befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, in der deutsche Aufnahmeunterlagen nur begrenzten Schutz vor pakistanischen Behörden bieten.

Die Gefahren sind nicht nur theoretischer Natur.

Im Jahr 2025 wurden mindestens 211 Afghanen, deren Umsiedlung nach Deutschland bereits genehmigt worden war, von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben – zurück in ein Land unter Taliban-Herrschaft.

Für Familien, die ihren Besitz verkauft, Schlepper bezahlt und jahrelang auf deutsche Visa gewartet hatten, waren diese Abschiebungen ein verheerender Rückschlag.

„Wir hätten niemals gedacht, dass ein Land wie Deutschland seine Entscheidung zurücknehmen würde. Es ist unglaublich“,

sagte Javad Niazi (ein Pseudonym), einer der in Peschawar gestrandeten Afghanen.

Innerhalb Afghanistans sind die Gefahren noch größer.

Untersuchungen von Lighthouse Reports und Partnerorganisationen ergaben, dass ehemalige Ortskräfte deutscher Entwicklungsprojekte, insbesondere der GIZ, gezielten Drohungen, Schlägen und Folter durch die Taliban ausgesetzt waren, weil sie für Deutschland gearbeitet hatten.

Interne Risikobewertungen der GIZ stuften viele dieser Menschen als „besonders gefährdet“ ein. Dennoch wurden zahlreiche Evakuierungsanträge abgelehnt oder verzögert.

Für diese Afghanen war Berlins Versprechen daher nicht lediglich eine bürokratische Angelegenheit. Es ging um Leben und Tod.

Juristische Abrechnung: Das Bundesverfassungsgericht greift ein

Die politische Einschränkung der deutschen Afghanistan-Programme kollidierte bald mit verfassungsrechtlichen Grenzen.

Im Juli 2026 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der pauschale Widerruf des Aufnahmeprogramms für gefährdete Afghanen gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot verstoße.

Das Gericht stellte klar, dass die individuellen Umstände jedes einzelnen Betroffenen berücksichtigt werden müssen. Aufnahmezusagen dürften nicht pauschal und ohne individuelle Prüfung aufgehoben werden.

Das Urteil verpflichtete die Bundesregierung nicht dazu, alle Betroffenen aufzunehmen. Es legte jedoch fest, dass eine individuelle Prüfung erforderlich ist und rein politische, pauschale Streichungen nicht zulässig sind.

Das Innenministerium erklärte daraufhin, das Gericht lasse der Politik weiterhin einen erheblichen Ermessensspielraum. Bei der Aufhebung von Aufnahmezusagen müsse jedoch eine individuelle Prüfung erfolgen.

Für NGOs war die Entscheidung ein Teilerfolg.

Organisationen wie Kabul-Luftbrücke berichten, mehr als 200 Gerichtsverfahren gewonnen zu haben. Dadurch konnten seit dem 1. September 2025 insgesamt 1.018 Menschen nach Deutschland reisen.

Doch für jeden erfolgreichen Fall gibt es weitere Menschen, die weiterhin warten. Ihre Zukunft hängt von Gerichtsverfahren, neuen Anträgen und bürokratischen Prüfungen ab.

Die menschlichen Kosten des politischen Kurswechsels

Hinter den Zahlen und juristischen Argumenten steht eine einfache und zugleich brutale Realität: Tausende Afghanen, die auf das Wort Deutschlands vertraut haben, befinden sich weiterhin in Gefahr.

Viele von ihnen waren ehemalige Mitarbeiter deutscher Institutionen. Ihnen wurde ausdrücklich oder indirekt vermittelt, dass ihre Arbeit für Deutschland ihnen im Falle eines Machtwechsels Schutz ermöglichen würde.

Stattdessen leben sie heute in überfüllten Wohnungen in Islamabad und Peschawar. Sie können ihre Zukunft nicht planen, können nicht sicher nach Afghanistan zurückkehren und wissen zunehmend nicht, ob Deutschland seine Verpflichtungen tatsächlich einhalten wird.

Die psychische Belastung ist enorm.

Eltern sehen zu, wie ihre Kinder in einem Zustand der Ungewissheit aufwachsen und wichtige Jahre ihrer Schulbildung verlieren. Frauen, die früher als Lehrerinnen, Krankenschwestern oder Aktivistinnen gearbeitet haben, verbergen ihre Vergangenheit aus Angst vor pakistanischen Behörden und Taliban-Netzwerken, die über die Grenzen hinweg operieren.

Männer, die für deutsche Patrouillen übersetzten oder Versorgungskonvois fuhren, müssen mit der Möglichkeit leben, dass ihre Namen auf Taliban-Listen stehen, während ihre deutschen Dokumente irgendwo in Berlin in Aktenordnern liegen.

Auch für Deutschland entstehen erhebliche Reputationskosten.

Das Land versteht sich selbst als verlässlichen Partner, als Rechtsstaat und als Staat, der sich zu den Menschenrechten bekennt. Die Geschichte seines Evakuierungsversprechens für Afghanistan ist jedoch zu einer Geschichte widersprüchlicher Signale, politischer Kurswechsel und juristischer Auseinandersetzungen geworden.

Verbündete und Menschenrechtsorganisationen beobachten die Entwicklung aufmerksam. Wie Berlin mit diesen Fällen umgeht, könnte die Wahrnehmung seiner Glaubwürdigkeit bei künftigen internationalen Krisen beeinflussen.

Wo die Situation heute steht

Im August 2026 bleibt die Lage dynamisch, aber düster.

Das Innenministerium betont, dass Menschen mit rechtlich verbindlichen Aufnahmezusagen aufgenommen werden sollen. Es verweist auf die 535 Personen in Pakistan mit einem solchen Status als Beleg für Fortschritte.

Innenminister Alexander Dobrindt erklärte Ende 2025, der Kontakt mit Pakistan werde fortgesetzt, um die Umsiedlung der 535 Personen mit verbindlichen Zusagen zu beschleunigen. Einzelne Fälle könnten jedoch bis ins folgende Jahr hineinreichen.

NGOs argumentieren dagegen, dass bis zu 1.800 Menschen vor den bevorstehenden pakistanischen Fristen evakuiert werden müssten und dass das derzeitige Tempo nicht ausreiche.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2026 hat zu einer gewissen Neubewertung der Politik geführt, aber den allgemeinen Kurswechsel nicht rückgängig gemacht.

Die Programme „Menschenrechtsliste“ und „Überbrückung“ bleiben für neue Aufnahmen faktisch geschlossen. Die politische Botschaft der Merz-Regierung ist eindeutig: Deutschlands Kapazität und Bereitschaft, große Zahlen gefährdeter Afghanen aufzunehmen, sind begrenzt.

Für diejenigen, die weiterhin warten, wird das Zeitfenster für eine sichere Ausreise immer kleiner.

Ein Versprechen, das von Zeit und Politik auf die Probe gestellt wird

Deutschlands Versprechen zur Evakuierung Afghanistans entstand im Chaos des August 2021. Es wurde von moralischen Verpflichtungen und der dringenden Notwendigkeit geprägt, die Folgen des katastrophalen internationalen Abzugs zu bewältigen.

In den vergangenen fünf Jahren wurde dieses Versprechen durch logistische Probleme, Behinderungen durch die Taliban, Abschiebungen aus Pakistan und – vielleicht am entscheidendsten – durch einen politischen Führungswechsel in Berlin auf die Probe gestellt.

Das Ergebnis ist weder vollständig heroisch noch vollständig zynisch. Es ist vor allem zutiefst menschlich und widersprüchlich.

Mehr als 37.000 Afghanen haben in Deutschland Schutz gefunden. Das zeigt, dass Deutschland durchaus in der Lage ist, eine humanitäre Aufnahme großen Ausmaßes zu organisieren.

Doch Hunderte Menschen sitzen weiterhin fest. Ihr Leben hängt zwischen zwei gefährlichen Orten und einem einst weitreichenden Versprechen, dessen Einlösung immer schwieriger wird.

Für sie ist die Frage längst nicht mehr abstrakt.

Es geht darum, ob das Wort Deutschlands, das im Schatten des Falls von Kabul gegeben wurde, noch etwas bedeutet, wenn die Kameras längst weitergezogen sind und sich die politischen Prioritäten verändert haben.