Deutschland verschärft Rückführungen von Migranten nach Italien und Griechenland und riskiert neue EU-Spannungen

Deutschland verschärft Rückführungen von Migranten nach Italien und Griechenland und riskiert neue EU-Spannungen

Die Migrationsarchitektur der Europäischen Union ist Anfang August 2026 in ihre bislang entscheidendste Testphase eingetreten. Deutschland hat einen klaren Kurswechsel angekündigt: Berlin will die Überstellungen von Asylsuchenden nach Italien und Griechenland im Rahmen des Dublin-Systems wieder aufnehmen und vertritt die Auffassung, dass ein funktionierender Rückführungsmechanismus unverzichtbar für den Erfolg des neu eingeführten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist. Dieser politische Kurswechsel, den Berlin als rechtliche Verpflichtung im Rahmen des EU-Pakts für Migration und Asyl bezeichnet, der am 12. Juni 2026 in Kraft getreten ist, hat lang schwelende Spannungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen und den Zielländern neu entfacht. Gleichzeitig wird deutlich, wie fragil die Vereinbarungen zur Lastenteilung weiterhin sind, obwohl die EU nach eigener Darstellung die Phase des improvisierten Krisenmanagements hinter sich gelassen hat.

Der Auslöser: EU-Pakt für Migration und Asyl tritt in Kraft

Die rechtliche Grundlage für Deutschlands verschärften Kurs liegt in der vollständigen Anwendung des EU-Pakts für Migration und Asyl. Das umfassende Gesetzespaket wurde 2024 verabschiedet und soll die Dublin-III-Verordnung durch einen verbindlicheren und stärker auf Solidarität ausgerichteten Rahmen ersetzen. Das zentrale Versprechen des Pakts bestand darin, ein gerechteres System zu schaffen, in dem die Verantwortung für Asylverfahren ausgewogener verteilt wird. Unterstützt werden sollte dies durch verbindliche Solidaritätsmechanismen und vereinfachte Rückführungsverfahren. Die Umsetzung verlief jedoch alles andere als reibungslos, da die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen im Kontext innenpolitischer Zwänge und historischer Konflikte unterschiedlich interpretieren.

Das deutsche Innenministerium stellt sein Vorgehen als direkte Folge des Inkrafttretens des Pakts dar. Ein Sprecher sagte gegenüber La Repubblica:

„Das Funktionieren des Dublin-Systems ist eine Voraussetzung für den Erfolg des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“,

und Berlin

„erwartet, dass ab diesem Zeitpunkt die Überstellungen nach Italien und Griechenland wieder aufgenommen werden“.

Diese Aussage unterstreicht einen entscheidenden Punkt: Deutschland betrachtet die vor Juni 2026 geltenden Vereinbarungen über einen „Neuanfang“, nach denen ältere Dublin-Fälle faktisch ausgesetzt beziehungsweise erledigt wurden, als ausgelaufen. Für alle nach dem 12. Juni eingereisten Personen sollen nun die neuen Regeln gelten.

Der erste Testfall: Abdirisaq Warsame und der Mechanismus der stillschweigenden Zustimmung

Der abstrakte politische Kurswechsel wurde am 25. Juni 2026 konkret, als die deutschen Behörden Abdirisaq Warsame, einer 22-jährigen somalischen Frau, die im März 2026 nach Deutschland gekommen war, mitteilten, dass sie am 19. August 2026 nach Italien überstellt werden solle. Der Fall steht exemplarisch für die neue Durchsetzungslogik: Deutschland stellte bei Rom ein sogenanntes „Take-back“-Gesuch. Da Italien innerhalb der vorgesehenen zweiwöchigen Frist nicht antwortete, galt der Antrag nach den Verfahrensregeln des Pakts als stillschweigend angenommen.

Der Fall Warsame ist kein isoliertes Ereignis, sondern ein Signal. Er zeigt, dass Deutschland bereit ist, die verbindlichen Überstellungsverfahren und digitalisierten Prozesse des Pakts zu nutzen, um die Trägheit zu überwinden, die das Dublin-III-System geprägt hatte. Das Innenministerium weigert sich allerdings, Angaben über den Umfang künftiger Überstellungen zu machen. Es erklärte:

„Die Zahl der jeweils überstellten Personen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Daher ist es nicht möglich, Prognosen abzugeben.“

Diese Zurückhaltung spiegelt sowohl operative Vorsicht als auch den strategischen Wunsch wider, keine politische Gegenreaktion auszulösen, bevor der Mechanismus vollständig funktioniert.

Italiens Gegenposition: „Keine Dublin-Fälle zurückzunehmen“

Die Reaktion Roms erfolgte schnell und fiel ablehnend aus. Quellen aus dem italienischen Innenministerium erklärten gegenüber ANSA, es gebe

„keine Dublin-Migranten, die aus Berlin zurückgenommen werden müssen“.

Italien argumentiert, dass Personen, die vor dem 12. Juni 2026 nach Italien eingereist seien, unter die Kategorie der „erledigten“ Fälle fielen, entsprechend den bilateralen Vereinbarungen. Bei nach Juni eingereisten Personen sei es nach Ansicht italienischer Behörden „noch zu früh“, um festzustellen, ob sich diese überhaupt in anderen EU-Mitgliedstaaten befinden, da seit dem Inkrafttreten des Pakts nur kurze Zeit vergangen sei.

Über die unmittelbare Zurückweisung hinaus hat Italien ein neuartiges Argument zur Verrechnung der Belastungen vorgebracht. Rom argumentiert, dass Migranten, die von NGO-Schiffen an die italienische Küste gebracht werden – darunter zahlreiche Schiffe unter deutscher Flagge –, bei den Rückführungen berücksichtigt werden sollten, die Deutschland durchsetzen möchte. Diese Argumentation versucht, die Debatte von einem engen Rechtsstreit über die Zuständigkeit nach Dublin auf eine umfassendere politische und moralische Frage darüber auszuweiten, wer die Last der Ankünfte über das Mittelmeer trägt. Gleichzeitig zeigt sie einen tieferen Konflikt: Während Deutschland auf einer strikten Anwendung des Prinzips der Ersteinreise besteht, fordert Italien ein umfassenderes Solidaritätsmodell, das auch die Kosten für Aufnahme, Suche und Rettung berücksichtigt.

Die Bewertung der Europäischen Kommission vom 15. Juli liefert zumindest teilweise Unterstützung für Italiens Argument, dass das Land operativ noch nicht vorbereitet sei. Demnach stellten acht Mitgliedstaaten zwischen dem 12. Juni und dem 7. Juli insgesamt zwölf Überstellungsanträge an Italien, die allesamt abgelehnt wurden. Die Kommission stellte außerdem fest, dass Rom die Regelungen zur Rücknahme sogenannter „Dublin-Fälle“ noch nicht umgesetzt habe. Dies deutet auf eine Lücke zwischen gesetzgeberischem Anspruch und praktischer Umsetzung hin.

Griechenlands Position: Keine Rücknahmeverpflichtungen für Fälle vor Juni

Auch Athen vertritt eine ähnlich entschlossene Position und betont, dass die Vereinbarung mit Berlin vom Dezember 2025 darauf ausgelegt gewesen sei, rückwirkende Überstellungen zu verhindern. Griechische Behörden erklärten, dass Asylsuchende, die irregulär nach Griechenland eingereist und anschließend vor dem 12. Juni 2026 in Länder wie Deutschland weitergereist seien, nicht nach Griechenland zurückgeführt werden.

Öffentlich stellte Griechenland dies als Eintritt in das neue europäische Asylsystem „mit null Rücknahmeverpflichtungen“ für frühere Fälle dar. Dabei verwies Athen auf die beträchtliche Zahl von rund 515.000 Dublin-Fällen, darunter mehr als 100.000 aus den vergangenen vier Jahren, die nicht rückwirkend zurückgeführt werden sollen.

Diese Position ist sowohl rechtlicher Schutz als auch politische Botschaft. Mit dem Hinweis auf die sechsmonatige Frist für Dublin-Überstellungen – eine Regelung, die einschränkt, wie viele ältere Fälle noch übertragen werden können – macht Griechenland die praktischen Grenzen der Durchsetzung deutlich. Gleichzeitig signalisiert Athen Berlin und anderen nördlichen Mitgliedstaaten, dass jeder Versuch, frühere Verpflichtungen wieder einzuführen, sowohl rechtlich als auch diplomatisch auf Widerstand stoßen wird.

Die größeren Auswirkungen: Solidarität, Souveränität und die Zukunft des GEAS

Der Konflikt zwischen Deutschland, Italien und Griechenland ist nicht lediglich ein bürokratischer Streit. Er stellt vielmehr einen Belastungstest für das gesamte Gemeinsame Europäische Asylsystem dar. Die Architekten des Pakts wollten ein System schaffen, in dem Solidarität verbindlich und nicht freiwillig ist und in dem Rückführungen effizient und vorhersehbar erfolgen. Die frühe Umsetzungsphase zeigt jedoch, dass das System weiterhin von den Problemen des Dublin-III-Systems geprägt ist: Die Staaten an den Außengrenzen befürchten, von Rückführungen überfordert zu werden, während die Zielländer auf einer strikten Anwendung der Ersteinreiseregeln bestehen, um Sekundärmigration abzuschrecken.

Die im Januar 2026 vorgestellte fünfjährige Migrationsstrategie der Europäischen Kommission sollte diese Widersprüche durch spezielle Länderteams, eine Finanzierung von 3 Milliarden Euro und ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem mit digitalisierten Verfahren angehen. Die Realität vor Ort zeigt jedoch, dass finanzielle Mittel und technische Lösungen allein den politischen Stillstand nicht überwinden können. Italiens Argument einer Verrechnung der Belastungen und Griechenlands Forderung nach „null Rücknahmeverpflichtungen“ sind nicht nur juristische Positionen. Sie sind politische Forderungen nach einer gerechteren Verteilung der Verantwortung, die die unterschiedlichen geografischen Belastungen und Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten berücksichtigt.

Das deutsche Innenministerium versucht unterdessen, sein Vorgehen als Verteidigung des Rechtsstaats darzustellen. Ein Sprecher betonte, Berlin habe

„die neuen Regeln zur Verteilung im Rahmen der Verordnung über das Management von Asyl und Migration erfolgreich vorangetrieben, die auf die Dublin-III-Verordnung folgt“,

einschließlich

„verbindlicher und praktikabler Überstellungsverfahren“.

Diese Wortwahl ist bewusst gewählt. Sie stellt Deutschland nicht als einseitig handelnden Akteur dar, sondern als Hüter der Integrität des Pakts. Berlin besteht darauf, dass sich alle Mitgliedstaaten an die Regeln halten müssen, an deren Ausarbeitung sie selbst beteiligt waren.

Was als Nächstes kommt: Operative Unsicherheit und politische Spannungen

Das Ausmaß der geplanten Überstellungen bleibt unbekannt. Deutschland weigert sich, konkrete Zahlen zu prognostizieren, und verweist auf operative Faktoren. Italien und Griechenland bestehen dagegen darauf, dass das System noch nicht bereit sei, Rückführungen in größerem Umfang aufzunehmen. Die erste Gruppe von Fällen – darunter Fälle wie jener von Warsame – dürfte klein, symbolisch und politisch genau beobachtet sein. Sollte Deutschland jedoch mit einer umfassenderen Umsetzung beginnen, könnten die politischen und humanitären Folgen erheblich sein.

Für Italien besteht ein doppeltes Risiko: Eine Zunahme der Rückführungen könnte die bereits stark belasteten Aufnahmesysteme zusätzlich unter Druck setzen. Gleichzeitig könnte eine Weigerung, Überstellungen zu akzeptieren, Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission auslösen.

Für Griechenland ist die Herausforderung ähnlich, wird jedoch durch die anhaltenden Spannungen über Migrationsbewegungen aus der Türkei und über die Ägäis verschärft.

Für Deutschland ist die Situation vor allem innenpolitisch relevant. Eine harte Linie bei Rückführungen findet bei vielen Wählern Zustimmung, könnte jedoch wichtige EU-Partner verärgern und das Solidaritätsprinzip schwächen, auf dem der Pakt beruht.

Die Rolle der Europäischen Kommission wird entscheidend sein. Sie hat bereits einen jährlichen Zyklus für das Migrationsmanagement gestartet, um die Umsetzung zu überwachen und Solidaritätsmaßnahmen vorzuschlagen. Ihre Fähigkeit, zwischen den unterschiedlichen nationalen Interessen zu vermitteln, wird jedoch davon abhängen, ob sie bereit ist, die Einhaltung der Regeln durchzusetzen und gleichzeitig den Staaten an den Außengrenzen konkrete Unterstützung anzubieten.

Ohne ein solches Gleichgewicht droht der Pakt zu einem weiteren Kapitel in der langen Geschichte der europäischen Migrationspolitik zu werden, die immer wieder von ungelösten Konflikten geprägt ist.

Fazit: Ein System am Scheideweg

Der Streit zwischen Deutschland, Italien und Griechenland ist ein Mikrokosmos der größeren Herausforderungen, vor denen das europäische Migrationssystem steht. Der Pakt für Migration und Asyl sollte den Kreislauf aus Krisenmanagement und Ad-hoc-Reaktionen beenden und durch einen stabilen und vorhersehbaren Rahmen ersetzen.

Doch seine frühe Umsetzung zeigt, dass das System weiterhin mit den alten Spannungen kämpft: Souveränität gegen Solidarität, Verantwortung gegen Kapazität und Recht gegen Politik.

Während die ersten Überstellungen näher rücken, geht es daher nicht nur um die Frage, wie viele Migranten tatsächlich überstellt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die EU einen echten Konsens über die Verteilung der Verantwortung erreichen kann.

Ohne einen solchen Konsens könnte sich der Pakt weniger als Lösung und vielmehr als neues Schlachtfeld in der endlosen europäischen Migrationsdebatte erweisen.