Deutschland verfügt weder über maskierte ICE-Einheiten noch über eine zentrale Abschiebebehörde nach US-amerikanischem Vorbild. Dennoch haben sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz als auch sein Vorgänger alles daran gesetzt, Abschiebungen zu beschleunigen. Rückführungen sind heute ein zentraler Bestandteil der deutschen Migrationspolitik – umgesetzt leise, bürokratisch und weitgehend ohne öffentliche Aufmerksamkeit.
Kein deutsches ICE – aber ein durchsetzungsstarker Staatsapparat
Deutschland besitzt keine eigenständige Bundesbehörde, die ausschließlich für Abschiebungen zuständig ist. Stattdessen erfolgt die Durchsetzung über ein komplexes Geflecht aus:
- Ausländerbehörden auf kommunaler Ebene
- Landespolizeien
- der Bundespolizei, insbesondere an Flughäfen und Grenzen
- Verwaltungsgerichten, die Abschiebungen rechtlich überprüfen
Die Zuständigkeiten sind zwischen dem Bund, der das Asyl- und Aufenthaltsrecht festlegt, und den 16 Bundesländern, die Abschiebungen vollziehen, aufgeteilt. Diese föderale Struktur verlangsamt Verfahren häufig – hat aber nicht verhindert, dass die Politik den Druck kontinuierlich erhöht.
Schritt eins: Verlust des Aufenthaltsrechts
Eine Abschiebung ist erst möglich, wenn eine Person kein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht mehr besitzt. Das ist typischerweise der Fall, wenn:
- ein Asylantrag endgültig abgelehnt wurde
- eine Aufenthaltserlaubnis abläuft und nicht verlängert wird
- eine schwere Straftat eine Ausweisung rechtlich ermöglicht
Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel erhalten Betroffene eine Abschiebungsandrohung mit Frist zur freiwilligen Ausreise. Wird diese nicht eingehalten, kann die zwangsweise Abschiebung erfolgen.
Abschiebungshaft vor der Rückführung
Deutschland nutzt Abschiebungshaft, allerdings unter strengeren rechtlichen Voraussetzungen als die USA:
- Sie erfordert eine richterliche Anordnung
- Sie dient ausschließlich der Sicherung der Abschiebung
- Kinder und Familien werden nur in Ausnahmefällen inhaftiert
- Haftdauer ist gesetzlich begrenzt, kann aber verlängert werden
In den vergangenen Jahren wurden Haftkapazitäten ausgebaut und rechtliche Hürden gesenkt. Die Regierung argumentiert, viele Abschiebungen scheiterten daran, dass Betroffene vor dem Vollzug untertauchten.
Wie Abschiebungen praktisch ablaufen
Abschiebungen sind in Deutschland bewusst wenig sichtbar:
- Polizeieinsätze erfolgen häufig frühmorgens
- Beamte treten in der Regel unmaskiert und in Standarduniform auf
- Betroffene werden von Landes- oder Bundespolizei zum Flughafen begleitet
- Meist werden Linienflüge, seltener Charterflüge genutzt
Die Rückführungen erfolgen in Abstimmung mit den Herkunftsstaaten, häufig über EU-Mechanismen oder bilaterale Abkommen. Die mangelnde Kooperationsbereitschaft einiger Staaten gilt als zentrales Hindernis.
Sichere Herkunftsstaaten und beschleunigte Verfahren
Das deutsche Asylrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Herkunftskategorien:
- Sichere Herkunftsstaaten unterliegen schnelleren Asylverfahren
- Straffällige Ausländer können auch nach jahrelangem Aufenthalt abgeschoben werden
- Dublin-Fälle ermöglichen Überstellungen in andere EU-Staaten
Sowohl unter Merz als auch unter früheren Regierungen wurde diese Kategorisierung ausgeweitet, um Verfahren zu verkürzen. Abschiebungen werden dabei als notwendig dargestellt, um die Akzeptanz des Asylsystems zu sichern.
Politischer Druck zur Beschleunigung
Auch ohne martialische Bilder wie in den USA ist der politische Kurs klar härter geworden. Unter Kanzler Merz wurden unter anderem:
- Rechtsmittelfristen verkürzt
- Polizeibefugnisse zur Aufenthaltsermittlung ausgeweitet
- Abschiebungshaftplätze aufgestockt
- EU-Rückführungsabkommen mit Drittstaaten vorangetrieben
Merz argumentiert, „geordnete Migration braucht Durchsetzung“ – eine Wortwahl, die in vielen europäischen Staaten zum politischen Konsens geworden ist.
Warum viele Abschiebungen dennoch scheitern
Trotz verschärfter Regeln bleibt die tatsächliche Abschiebequote vergleichsweise niedrig. Gründe dafür sind unter anderem:
- erfolgreiche Klagen und Eilverfahren
- medizinische oder humanitäre Abschiebehindernisse
- fehlende Reisedokumente
- Weigerung von Herkunftsstaaten, Rückführungen zu akzeptieren
Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass politische Rhetorik die tatsächlichen Möglichkeiten überschätze, während Regierungen weitere Verschärfungen fordern.
Verwaltungsförmig, aber zunehmend hart
Das deutsche Abschiebesystem ist darauf ausgelegt, zivil und administrativ zu wirken. Es gibt keine Massenrazzien, keine maskierten Beamten und keine medienwirksamen Einsätze. Gleichzeitig ist der staatliche Apparat gezielt darauf ausgerichtet worden, Abschiebungen schneller, routinierter und schwerer anfechtbar zu machen.
Der Unterschied zu den USA liegt vor allem im Stil, weniger in der Richtung. Unter Friedrich Merz wie auch unter seinen Vorgängern gilt Abschiebung zunehmend als zentrales Instrument der Migrationssteuerung – verpackt in juristische Sprache, getragen von politischem Konsens.