Am 28. Mai 2025 verabschiedete die deutsche Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz eine umfassende Reform der Migrationspolitik. Ein zentrales Element dieser Reform ist die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Diese Entscheidung betrifft etwa 380.000 Menschen, vor allem aus Syrien, die bislang jährlich bis zu 12.000 Familienangehörige nach Deutschland holen konnten.
Hintergrund und Begründung
Die Maßnahme knüpft an eine ähnliche Regelung aus den Jahren 2016 bis 2018 an und soll die Belastung der Kommunen und Integrationsstrukturen verringern. Innenminister Alexander Dobrindt betonte, dass die Aussetzung notwendig sei, um die Integration der bereits in Deutschland lebenden Migranten zu gewährleisten und die Kapazitäten der Behörden nicht zu überlasten.
Auswirkungen auf die betroffenen Personen
Für subsidiär Schutzberechtigte bedeutet die Aussetzung des Familiennachzugs eine erhebliche Einschränkung ihrer Rechte. Diese Personengruppe, die meist vor Krieg und Verfolgung geflüchtet ist, erhält in Deutschland nur einen vorübergehenden Schutzstatus und keine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung. Die Aussetzung des Familiennachzugs erschwert es ihnen, ihre Familienangehörigen nachzuholen und ein Leben in Sicherheit und Stabilität aufzubauen.
Besonders betroffen sind Kinder, die in Deutschland leben und ihre Eltern oder Geschwister vermissen. Die UN-Kinderrechtskonvention betont das Recht von Kindern auf Familienleben, und die Aussetzung des Familiennachzugs könnte dieses Recht erheblich beeinträchtigen.
Kritik und Reaktionen
Die Entscheidung, den Familiennachzug auszusetzen, stieß auf breite Kritik von Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und der Opposition. Amnesty International bezeichnete die Maßnahme als “unverantwortlich” und warnte vor den negativen Folgen für die betroffenen Familien. Die Organisation betonte, dass die Aussetzung des Familiennachzugs die Integration erschwere und die Rechte der Migranten untergrabe.
Auch die Grünen kritisierten die Entscheidung scharf. Annalena Baerbock, Vorsitzende der Grünen, bezeichnete die Aussetzung des Familiennachzugs als “Trampeln auf den Grundrechten” und warnte vor den langfristigen sozialen und psychologischen Folgen für die betroffenen Familien.
Politische Hintergründe
Die Entscheidung, den Familiennachzug auszusetzen, ist Teil einer umfassenderen Migrationspolitik der neuen Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD verfolgt das Ziel, die Migration zu steuern und die Integration der bereits in Deutschland lebenden Migranten zu fördern. Dabei wird auch die Kritik berücksichtigt, dass die bisherigen Integrationsmaßnahmen nicht ausreichend waren und die Belastung der Kommunen zu hoch ist.
Die Aussetzung des Familiennachzugs wird von der Regierung als notwendige Maßnahme zur Entlastung der Kommunen und zur Förderung der Integration dargestellt. Kritiker werfen der Regierung jedoch vor, die Rechte der Migranten zu missachten und eine Politik der Abschottung zu betreiben.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte stellt einen erheblichen Eingriff in die Rechte der betroffenen Personen dar. Sie erschwert es ihnen, ein Leben in Sicherheit und Stabilität aufzubauen und ihre Familienangehörigen nachzuholen. Die Kritik an dieser Entscheidung ist daher nachvollziehbar. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahme auf die Integration der Migranten und die gesellschaftliche Stimmung in Deutschland auswirken wird.