Während der gesellschaftliche und politische Diskurs über Migranten im Jahr 2024 andauerte, rückten Personen, die als Asylsuchende nach Deutschland kamen, erneut in den Fokus der Öffentlichkeit. Mit fast 3,5 Millionen Menschen befinden sich mehr Migranten als je zuvor unter irgendeiner Form internationalen Schutzes in Deutschland. Die meisten der vom Parlament verabschiedeten Reformen spiegelten strengere Einwanderungsgesetze wider. Deutschland führte in diesem Jahr ein neues Programm ein, um Fachkräfte anzuziehen. Um die Hürden für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten zu senken, überarbeitete die Regierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die sogenannte „Chancenkarte“ ist eine Aufenthaltserlaubnis, die es Arbeitskräften aus Nicht-EU-Drittländern ermöglicht, nach Deutschland einzureisen und Arbeit zu suchen, ohne bereits einen Arbeitsvertrag zu haben. Ähnlich wie in Ländern wie Kanada basiert das System auf einem Punktesystem.
Wichtige Änderungen für Asylsuchende
Mehr als zwei Drittel der positiven Anerkennungsbescheide betrafen medizinische Fachkräfte, wobei mehr als die Hälfte davon auf Pflegekräfte entfiel. Zu den am meisten anerkannten ausländischen Qualifikationen gehörten die von Ingenieuren, Pädagogen und anderen Fachleuten. Auch medizinische Abschlüsse werden zunehmend anerkannt. Die meisten positiven Bescheide betrafen Menschen mit Abschlüssen aus der Türkei, Bosnien und Herzegowina, den Philippinen, Tunesien, Syrien, Indien und der Ukraine. Um die Rückführung und Abschiebung von Personen zu beschleunigen, die keinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, insbesondere von Straftätern oder Mitgliedern krimineller Organisationen, trat im Februar das umstrittene Rückführungsverbesserungsgesetz in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Befugnisse lokaler Behörden, einschließlich längerer Abschiebehaft und der Möglichkeit, Wohnungen und Handys von Asylsuchenden unter bestimmten Bedingungen zu durchsuchen.
Deutschland aktualisiert Flüchtlingsregelungen
Deutschland hat zudem seine Staatsbürgerschaftsregeln überarbeitet und zwei wesentliche Reformen eingeführt, die Ausländern zugutekommen. Ausländer, die zuvor nur unter besonderen Bedingungen zwei Pässe besitzen durften, können dies nun gemäß dem geänderten Staatsangehörigkeitsgesetz. Im Jahr 2024 gingen Tausende neuer Anträge auf Staatsbürgerschaft ein, da die Abgabe des ursprünglichen Passes nicht mehr erforderlich ist. Neue Vorschriften betreffen auch Migranten und Asylsuchende, die nach ihrer Registrierung in einem anderen EU-Land bereits zurückgeschickt wurden. Laut dem neuen Gesetz erhalten diese Personen nur minimale Sozialleistungen, sofern ihre Abschiebung als „rechtlich und praktisch möglich“ gilt.
2024 bringt neue Flüchtlingspolitik
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzes ist ein Absatz, der Rückführungen in das Herkunftsland eines Asylsuchenden weitgehend untersagt. Eine Person mit Schutzstatus in Deutschland kann diesen Status verlieren, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehrt, außer in Ausnahmefällen wie dem Besuch der Beerdigung eines Elternteils. Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Kürzung von Sozialleistungen für Flüchtlinge. Obwohl die monatlichen Kürzungen zwischen 13 und 19 Euro gering erscheinen, nutzen deutsche Politiker staatliche Leistungen zunehmend als Abschreckung für potenzielle Migranten. Ein alleinstehender Asylbewerber ohne Angehörige wird ab 2025 voraussichtlich nicht mehr als 460 Euro pro Monat erhalten. Asylbewerber in Aufnahmezentren erhalten lediglich rund 164 Euro monatlich für persönliche Ausgaben wie öffentliche Verkehrsmittel und Handykosten.
Deutschland überarbeitet Asylgesetze
Die christlichen Kirchen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatten 2015 eine Vereinbarung getroffen, wonach Kirchenasyl weitgehend respektiert wird. Bis 2024 hielten sich beide Seiten an diese Vereinbarung. Dennoch geriet das Konzept des Kirchenasyls im vergangenen Jahr mehrfach in den Fokus. Im Februar 2024 wurde ein syrischer Staatsangehöriger unter Anwendung der Dublin-Verordnung aus einem Kirchenasyl in Rheinland-Pfalz nach Dänemark abgeschoben. Im Mai wurde eine russische Familie nach Spanien zurückgeschickt – nur eine Woche bevor ihr Fall in Deutschland hätte verhandelt werden können. Der Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung der Abschiebung auf einem Kirchengelände an einem Sonntag führte zu heftiger Kritik. Seit 1998 hatten deutsche Behörden keine Kirchenräume mehr gewaltsam betreten.